Editorial Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Köln Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 1 Aufsatz Zugleich Verleihung einer Honorarprofessur der Fachhochschule Köln an Dr. Stefan Sporn Köln 2013 Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 1 Aufsatz Die mediale Welt befindet sich in einer Zeit fundamentaler Veränderung. Digitalisierung und Konvergenz1Siehe ausführlich die Darstellung der verschiedenen Konvergenzphänomene bei Sporn, in: Schneider, Management von Medienunternehmen, 2013, S. 397, 397 ff. sind die entscheidenden Ursachen dafür. Alles ist "multimedial" - Endgeräte, Verbreitungswege, Inhalte. Alle Angebote sollen überall und zu jeder Zeit auf jedem Gerät für einen Zuschauer oder Nutzer verfügbar sein. Grenzen zwischen bisher Getrenntem sind verschwommen oder ganz verschwunden. Nachhaltige Änderungen des Nutzungsverhaltens kommen dazu. Der Gesetzgeber läuft den Entwicklungen beständig hinterher und versucht, durch Änderungen der einschlägigen Gesetze und Staatsverträge in schneller Folge die Medienordnung angemessen anzupassen. Den Rahmen für diese Medienordnung setzt das Grundgesetz durch vor allem zwei Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG: Die Pressefreiheit und die Rundfunkfreiheit.2Die dort ebenfalls aufgeführte "Filmfreiheit" soll hier weitgehend unberücksichtigt bleiben, da sie bei weitem nicht die Bedeutung der anderen beiden Grundrechte hat und ohne größere Erläuterungen von den späteren Ausführungen umfasst werden kann. Sie sind von überragender Bedeutung für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung. Sie schützen die Medien - ihre Freiheit, ihre Unabhängigkeit, ihre Vielfalt. Doch können diese Grundrechte dies angesichts der veränderten medialen Welt noch in angemessener Weise leisten? Oder stellen sie in ihrer Form und Ausgestaltung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht im Gegenteil ein Problem für die Schaffung einer ausgewogenen Medienordnung dar? Dieser Beitrag ist ein Plädoyer für eine Neufassung der Mediengrundrechte des Grundgesetzes. Prof. Dr. Stefan Sporn, Köln Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 2 Aufsatz Der Beitrag gibt den Standpunkt wieder, den der Verfasser zu der Forderung nach einem einheitlichen Grundrecht der Medienfreiheit einnimmt. Er berücksichtigt insbesondere die unterschiedlichen Ausgangslagen des Grundgesetzes, der europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechtecharta. Dabei sind trotz der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen die praktischen Ergebnisse aus Sicht des Verfassers durchaus vergleichbar und laufen gerade darauf hinaus, dass insbesondere die Suggestivkraft entscheidend dafür ist, welcher Schutz den Medien zugestanden wird und welche Einschränkungsmöglichkeiten bestehen. Prof. Dr. Dieter Dörr, Mainz Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 9 Aufsatz Prof. Dr. Peter Schiwy, Speyer/Berlin Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 12 Aufsatz Oliver Stock, Düsseldorf Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 13 Aufsatz Das Vorantreiben der Diversifizierung ist für Medienunternehmen, die in verschiedenen Geschäftsfeldern aktiv und erfolgreich sein möchten, eine zentrale Devise. Dadurch können sie auf aktuelle Trends nicht nur reagieren, sondern sie entscheidend mitprägen. SUPER RTL, seit 15 Jahren ununterbrochen TV-Marktführer in der Kinderzielgruppe, hat diesen Ansatz bereits Anfang des neuen Jahrtausends für sich entdeckt und immer weiter ausdifferenziert und umgesetzt. Diese Strategie setzt SUPER RTL seitdem konsequent und mit wirtschaftlichem Erfolg fort; das Selbstverständnis des TV-Senders hat sich im Laufe der Jahre hin zu einem Kinderunterhaltungsmedium gewandelt. Dieses ist heute aufgrund seiner crossmedialen Möglichkeiten europaweit führend. Der folgende Beitrag soll die Entwicklung hierzu und die strategische Motivation schildern. Claude Schmit, Köln Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 15 Aufsatz Der EGMR hat am 10. 1. 2013 (36769/08 - Ashby Donald u. a. gegen Frankreich) entschieden, dass urheberrechtliche Sanktionen das Recht der freien Meinungsäußerung aus Art. 10 Abs. 1 EMRK verletzen können. Der Gerichtshof betont, dass an der Schnittstelle zwischen Urheber- und Presserecht eine Einzelfallabwägung der widerstreitenden Rechtsgüter geboten ist. Diese Sicht steht im Widerspruch zur Linie des BGH, der die urheberrechtlichen Schranken als eine abschließende Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers ansieht. RA Dr. Holger Nieland, Hamburg Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 285 Aufsatz "Vorher wissen, mit wem man es zu tun hat" - so lautet ein Werbeslogan der SCHUFA. Millionen von Informationen sind bei der Wirtschaftsauskunftei in kürzester Zeit online abrufbar. So wird der Einzelne zum gläsernen Vertragspartner. Problematisch ist das spätestens dann, wenn Informationen rechtswidrig eingetragen werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und informiert über Rechtsschutzmöglichkeiten bei unberechtigten Negativ-Meldungen. RA Daniel Elgert, Düsseldorf Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 288 Aufsatz Aufgrund der geplanten gesetzgeberischen Neuerungen auf europäischer Ebene ist das Datenschutzrecht derzeit überall ein Diskussionsthema. Datenportabilität, ein Recht auf Vergessenwerden oder höhere Anforderungen an die Einwilligung. Es gibt viele Vorschläge, um dem in Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Schutz personenbezogener Daten Ausdruck zu verleihen. Bevor jedoch überhaupt eines dieser teilweise neu entwickelten Rechte Wirkung entfalten kann, muss, derzeit und auch in Zukunft, eine entscheidende Vorfrage beantwortet werden: Ist europäisches Datenschutzrecht anwendbar? R.Ref. Dr. Carlo Piltz, Berlin Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 292 Aufsatz Die Auslagerung von Funktionen der unternehmenseigenen Informationstechnologie auf einen externen Anbieter ist für mittelständische und große Unternehmen an der Tagesordnung. Jede Form dieses IT-Outsourcing bedingt für das auslagernde Unternehmen zwangsläufig einen erheblichen Verlust von Kontrolle, Einflussnahme und Entscheidungsspielraum. Aber auch Anbieter von IT-Outsourcingdienstleistungen gehen regelmäßig erhebliche Investitionen ein, in der Hoffnung einer entsprechenden Amortisation über die Laufzeit des Outsourcingvertrages. Die Risiken der Abhängigkeit des auslagernden Unternehmens vom Dienstleister einerseits und der Amortisation des Invests des IT-Dienstleisters andererseits realisieren sich in der Situation, dass die eine bzw. andere Vertragspartei insolvent wird und entsprechend formelle Verfahren eingeleitet werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des BGH zur Rechtswirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln in Energielieferungsverträgen gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Beteiligten eines IT-Outsourcingvertrages im Falle der Insolvenz der jeweils anderen Vertragspartei. RA Jan Pohle, Köln Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 297 Aufsatz Die Entwicklung des deutschen Glücksspielrechts ist zum wiederholten und nicht zum letzten Mal um ein Kapitel reicher. Mit Beschluss vom 24. 1. 2013 - I ZR 171/10 - digibet hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) vier Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt. Ob infolge einer Entscheidung des EuGH Rechtssicherheit in Bezug auf das Glücksspielrecht in Deutschland einkehren kann, vermag durchaus bezweifelt zu werden. RA Dr. André Soldner, LL.M. (Nottingham) und R.Ref. Dipl.-Jur. Univ. David Jahn, Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth), Frankfurt a. M. Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 301 Aufsatz Unter dem Begriff "Litigation-PR" wird seit einiger Zeit die Frage erörtert, inwiefern und wann es sinnvoll ist, dass der Rechtsanwalt für seinen Klienten neben der Bearbeitung des Falles auch nach außen, also gegenüber Medien, strategische Rechtskommunikation betreibt. Der Beitrag zeigt auf, warum es in vielen Fällen von rechtlichem Vorteil ist, auf prozessbegleitende Kommunikation zu verzichten bzw. diese maßvoll einzusetzen. Er beschreibt weiter, welche Kommunikationsmöglichkeiten es gibt und wie dabei die wichtigsten Fallen vermieden werden. RA Dominik Höch und RA Prof. Dr. Christian Schertz, Berlin Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 304 sonstiges RAin Dr. Ursula Widmer, Bern Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 311 Rechtsprechung EGMR, Urteil vom 10.01.2013 - 36769/08
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 313 Dr. Florian Drücke, Maître en Droit, Berlin Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 322 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 322 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZB 48/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 328 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 20.09.2012 - I ZR 177/11
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 332 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 01.01.1970 - I ZR 69/11
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 333 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZA 2/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 338 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 01.01.1970 - III ZR 231/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 339 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 169/11
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 343 Dr. jur. Dipl.-Inf. Reto Mantz, Richter, LG Frankfurt a. M. Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 344 Rechtsprechung BGH, Urteil vom 01.01.1970 - I ZR 171/10
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 344 Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2013 - I-20 W 121/12, I-20 W 5/13
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 344 Rechtsprechung OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2013 - 4 U 171/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 347 Rechtsprechung OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013 - I-20 U 55/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 348 Rechtsprechung OLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2013 - 9 U 982/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 350 Rechtsprechung OLG Dresden, Urteil vom 05.09.2012 - 4 W 961/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 352 Rechtsprechung OLG Celle, Urteil vom 04.12.2012 - 2 U 154/12
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 353 Rechtsprechung OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.04.2013 - 4 U 18/13
Jahr: 2013
// Heft: 5
// Seite: 355 |