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Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 1
Vorratsdatenschutz - Verkennen die Gerichte die Besonderheiten?
Im Frühjahr 2010 wird das BVerfG voraussichtlich den Schlusspunkt der nationalen Rechtsprechung in Sachen Vorratsdatenspeicherung setzen. Das Gericht läuft Gefahr - wie die aktuell über die mündliche Verhandlung berichtende Presse - die Frage zu übergehen, weshalb die TK-Unternehmen die Kosten der Vorratsdatenspeicherung tragen müssen, obwohl diese allein im Interesse des Staates vorgenommen wird. Das BVerfG wies bisher darauf hin, dass ihm die Kosten nicht hinreichend substantiiert dargelegt wurden, weshalb es eine Aussetzung im Wege des Eilbeschlusses verneinte. Ein Weg, der den Instanzgerichten eigentlich verschlossen war, von ihnen aber gleichwohl gegangen wurde: Das OVG Berlin-Brandenburg handelte in seinen Beschlüssen vom 2.12. 2009 die Kosten der Vorratsdatenspeicherung lapidar ab, indem es sich unkritisch auf die Gesetzesbegründung stützt ("zwischen einigen Tausend bis zu mehreren Hunderttausend Euro"). Dennoch setzte das OVG Berlin-Brandenburg aufgrund der substantiiert dargelegten - und von der BNetzA nicht bestrittenen - Umsetzungskosten in den vorgenannten Verfahren Streitwerte von über 1 Mio. € fest.
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