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Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 113
Widerrufsrecht auch bei nichtigem Fernabsatzvertrag - "Radarwarngerät"
BGH,
Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08Vorinstanzen:
LG Aurich, 21. 11. 2008 - 1 S 140/08 (138); AG Leer (Ostfriesland), 28. 4. 2008 - 71 C 130/08 (I)
§§ 242, 312 d BGB
a) Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312 d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist. b) Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23. 2. 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490). (Leitsätze des Gerichts) Sachverhalt
Nach einem am 1. 5. 2007 erfolgten Werbeanruf durch einen Mitarbeiter der Beklagten bestellte die Klägerin bei dieser am darauf folgenden Tag per Fax einen Pkw-Innenspiegel mit einer unter anderem für Deutschland codierten Radarwarnfunktion zum Preis von 1129,31 € zuzüglich Versandkosten. Der von der Klägerin ausgefüllte Bestellschein enthält unter anderem den ...
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