.
Freitag, 3. September 2010, 05:18 Uhr
// Suche
 
 
// Weitere Hinweise

Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 116
K&R-Kommentar
RA Dr. Florian Wäßle, LL.M., Frankfurt a. M. *
Wirksamkeit einer formularmäßigen Einwilligung in Datenspeicherung und -nutzung und wirksame Einbeziehung von AGB in einen Vertrag
I. Das Problem
1. Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder anordnet oder der Betroffene einwilligt. Nach § 4 a Abs. 1 S. 1 und 4 BDSG ist die Einwilligung unter anderem nur dann wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht und wenn sie, soweit sie zusammen mit anderen Erklärungen erteilt wird, besonders hervorgehoben ist. Die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Bereits in der Entscheidung vom 16. 7. 2008 hatte sich der VIII. Zivilsenat des BGH mit der Frage auseinanderzusetzen, in welcher Form die Einwilligung abgegeben werden kann.1 In der vorliegenden Entscheidung hat das Gericht eine abgewandelte Konstellation zum Anlass genommen, die Anforderungen weiter zu konkretisieren.

Sehr geehrter Kommunikation und Recht-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet.

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des K&R-Online-Archivs.

Sind Sie bereits Leser von Kommunikation und Recht und möchten das K&R-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren.