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Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 123
Werktitelschutz durch Domainnutzung nur bei befugter Benutzung - "EIFEL-ZEITUNG"
BGH,
Urteil vom 18.6.2009 - I ZR 47/07Vorinstanzen:
OLG Koblenz, 15. 2. 2007 - 6 U 709/06; LG Koblenz, 24. 4. 2006 - 15 O 339/05
§ 5 Abs. 1 und 3, § 15 Abs. 2, 4 und 5 MarkenG
a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist. b) In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht. (Leitsätze des Gerichts) Sachverhalt
Die Beklagte gibt die Tageszeitung "Trierischer Volksfreund" heraus. Für einen Regionalteil dieser Zeitung verwendete sie den Titel "EIFEL-ZEITUNG". Gegen die Klägerin, die ebenfalls Herausgeberin einer Zeitung ist, erwirkte die Beklagte im Juli 1998 ein Urteil des LG Koblenz, durch das der ...
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