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Freitag, 3. September 2010, 05:18 Uhr
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Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 125
Humorvoller Werbevergleich nicht wettbewerbswidrig - "Gib mal Zeitung"
BGH,
Urteil vom 1.10.2009 - I ZR 134/07
Vorinstanzen:
OLG Hamburg, 11. 7. 2007 - 5 U 108/06; LG Hamburg, 7. 4. 2006 - 408 O 97/06
§ 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG

Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar. (Leitsatz des Gerichts)

Hinweis der Redaktion:
Den Volltext der Entscheidung finden Sie im K&R Online-Archiv (www.kommunikationundrecht.de) unter Eingabe des direkten Links: KuRL2010-125 ins Suchfeld.

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