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Freitag, 3. September 2010, 05:18 Uhr
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Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 133
Rechtsmissbrauch durch Abmahnung
OLG Hamm
Urteil vom 12.11.2009 - 4 U 93/09
Vorinstanz:
LG Münster, 20. 3. 2009 - 22 O 178/08
§ 8 Abs. 4 UWG

Umstände, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs begründen, liegen insbesondere vor, wenn die Abmahntätigkeit auf einem Gebiet entfaltet wird, in dem der Abmahnende nur in einem relativ geringen Umfang tätig ist oder wenn die Abmahntätigkeit so umfangreich ist, dass sie in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zu der gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht. (Leitsatz der Redaktion)

Sachverhalt
Die Parteien verkaufen auch im Internet über die Plattform F Gebrauchtwagen. Die Beklagte bot am 25. 3. 2008 über F einen Landrover Discovery und einen Mercedes E 300 D Automatik ausschließlich gewerblichen Kunden zum Verkauf an. In den Angeboten wurde keine E-Mail-Adresse zur elektronischen Kontaktaufnahme genannt. Außerdem wurde im Rahmen der Belehrung über das Widerrufsrecht für nicht gewerbliche Käufer auf eine Widerrufsfrist von zwei Wochen hingewiesen. Der Kläger ließ die Beklagte durch Anwaltsschreiben vom 26. 3. 2008 wegen der ...

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