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Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 135
Keine unwirksame Abmahnung wegen fehlender Vollmachtsurkunde
OLG Düsseldorf
Urteil vom 15.9.2009 - I-20 U 164/08 (rechtskräftig)Vorinstanz:
LG Düsseldorf, 3. 6. 2008 - 14c O 32/08
§§ 174, 670, 683 BGB §§ 14, 15 MarkenG § 12 UWG Nr. 2300 VV RVG
Die Abmahnung ist nicht unwirksam, weil die Voraussetzungen des § 174 S. 1 BGB nicht vorliegen. Die Zurückweisung der Abmahnung wegen des Fehlens einer Vollmachtsurkunde durch den späteren Prozessbevollmächtigten des Beklagten geschah nicht unverzüglich. (Leitsatz der Redaktion) Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 136
Aus den GründenDie zulässige Berufung der Kläger hat in der Sache überwiegend Erfolg. Sie haben als Mitgläubiger einen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die ihnen für die Abmahnung entstanden sind, aus § 683 S. 1, § 670 BGB nebst Zinsen.
1. Entgegen der Auffassung des LG ist der Anspruch nicht schon deshalb zu verneinen, weil die Abmahnung entsprechend § 174 ...
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