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Freitag, 3. September 2010, 05:16 Uhr
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Jahr: 2010 Heft: 02 Seite: 140
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mitteilung in geschlossenem Internet-Mitgliederbereich
LG Berlin
Urteil vom 8.10.2009 - 27 O 734/09 (rechtskräftig)
§§ 823, 1004 Abs. 1 BGB Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG § 193 StGB

Der Antragsgegner war berechtigt, seine rund 40 Mitglieder über die Kündigung eines Mitglieds und etwaig bevorstehende Rechtsstreitigkeiten in Kenntnis zu setzen. Die streitgegenständlichen Schreiben fanden sich nicht auf der jedermann zugänglichen offiziellen Homepage des Antragsgegners. Nur den über die Interna des Vereins informierten Personen, die über ein entsprechendes Passwort verfügten, war es möglich, die Vereinsinterna zur Kenntnis zu nehmen. (Leitsatz der Redaktion)

Sachverhalt
Der Antragssteller zu 2. war bis zu seiner Kündigung zum 30. 6. 2009 Mitglied beim Antragsgegner, bestehend aus gut 40 Mitgliedern. Der Antragsgegner stellte das Kündigungsschreiben des Antragstellers zu 2., mit dem jener gebeten hatte, Daten und Fotos von sich und seiner Ehefrau, der Antragstellerin zu 1. von der Homepage des Antragsgegners zu entfernen, sowie ein nachfolgendes ...

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