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Donnerstag, 9. September 2010, 05:31 Uhr
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Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 175
Kommentar
RA Dr. Holger Nieland, Hamburg *
I. Hintergrund
1. Archiv oder "ewiger Pranger"?
Parallel zum tagesaktuellen Internet-Angebot betreiben die Medien häufig Online-Archive, in denen Altbeiträge abgelegt werden. Hierauf kann zwar die gesamte "Internetöffentlichkeit" zugreifen. Anders als die Homepage und verlinkte Webseiten ist das Online-Archiv jedoch nicht navigierbar, sondern erfordert die Eingabe gezielter Suchbegriffe. Von Fall zu Fall ist die Nutzung des Archivbestandes zudem entgeltpflichtig.
Bei Archivbeiträgen, die unter Namensnennung über Strafttäter und -taten informieren, empfinden die Betroffenen das Online-Archiv als "ewigen Pranger". Ihr Interesse zielt darauf, Altbeiträge nach gewissem Zeitablauf zumindest zu anonymisieren, das Online-Archiv also nachträglich zu bereinigen. Dies steht im Konflikt zum Interesse der Medienunternehmen an der Archivierung und Zugänglichmachung der authentischen, also unveränderten Quelle.
2. Die Lebach-Rechtsprechung des BVerfG
Nach der sog. Lebach-Rechtsprechung des BVerfG bestimmt sich die zeitliche Grenze, bis zu der eine identifizierende Berichterstattung über einen Straftäter zulässig ist, durch das ...

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