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Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 181
Kommentar
RA Dr. Felix Buchmann, Reutlingen *
I. Hintergrund
Spätestens seit der Entscheidung des LG Halle aus dem Jahr 2005 genießt die Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist im Rahmen des Widerrufsrechts und des - in der Praxis weniger bedeutsamen - Rückgaberechts bis dahin unvermutete Berühmtheit. Zehntausende von Abmahnungen sind seitdem über die Online-Händler in Deutschland geschwappt, die sich mutig auf das Belehrungsmuster in seiner Fassung bis zum 1. 4. 2008 verlassen hatten.1 Die Belehrungsmuster in den Anlagen 2 und 3 zu § 14 Abs. 2 und 3 BGB-InfoV können so als die Grundlage für Massenabmahnungen im Internet verstanden werden. Literatur und Rechtsprechung sind sich seitdem im Wesentlichen einig, dass die Belehrung über den Fristbeginn im alten
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Belehrungsmuster nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 312 c BGB entsprach.2 Nur wenige Wochen vor der Entscheidung des BGH hat allerdings das OLG HammSehr geehrter Kommunikation und Recht-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des K&R-Online-Archivs. Sind Sie bereits Leser von Kommunikation und Recht und möchten das K&R-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren. |
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