.
Donnerstag, 9. September 2010, 05:39 Uhr
// Suche
 
 
// Weitere Hinweise

Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 187
Preissuchmaschine muss auch Versandkosten angeben - "Versandkosten bei Froogle"
BGH,
Urteil vom 16.7.2009 - I ZR 140/07
Vorinstanzen:
OLG Hamburg, 25. 7. 2007 - 5 U 10/07; LG Hamburg, 16. 1. 2007 - 416 O 339/06
§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 6 PreisangabenVO §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann. (Leitsatz des Gerichts)

Sachverhalt
Die Parteien sind Wettbewerber beim Internetvertrieb von Elektronikprodukten. Die Beklagte bewarb am 21. 7. 2006 Waren ihres Sortiments über die Preissuchmaschine froogle.de. Die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nannte sie dabei erst auf ihrer eigenen Internetseite, die über das Anklicken der Warenabbildung oder des als elek-
Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 188
tronischer Verweis gekennzeichneten Produktnamens zu erreichen war. ...

Sehr geehrter Kommunikation und Recht-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet.

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des K&R-Online-Archivs.

Sind Sie bereits Leser von Kommunikation und Recht und möchten das K&R-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren.