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Freitag, 10. September 2010, 16:58 Uhr
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Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 192
Erstattung von Abmahnkosten nicht nach einstweiliger Verfügung - "Schubladenverfügung"
BGH,
Urteil vom 7.10.2009 - I ZR 216/07
Vorinstanzen:
OLG Köln, 7. 12. 2007 - 6 U 118/07; LG Köln, 10. 5. 2007 - 31 O 1029/07
§§ 667, 677, 683 S. 1 BGB § 12 Abs. 1 UWG

a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag. (Leitsätze des Gerichts)

Hinweis der Redaktion:
Den Volltext der Entscheidung finden Sie im K&R Online-Archiv (www.kommunikationundrecht.de) unter Eingabe des direkten Links: KuRL2010-192-2 ins Suchfeld.

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