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Donnerstag, 9. September 2010, 05:29 Uhr
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Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 195
Namensanmaßung durch Domainregistrierung - "stadtwerke-uetersen.de"
Hanseatisches OLG,
Urteil vom 24.9.2009 - 3 U 43/09 (rechtskräftig)
Vorinstanz:
LG Hamburg, 24. 2. 2009 - 312 O 656/08
§§ 12 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB

Die Registrierung der Domain www.stadwerke-uetersen.de stellt eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versorgungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen. Gibt der Domaininhaber an, "zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet" bzw. "Bauwerke der Stadt Uetersen" präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Erwerbsinteresse, so handelt es sich lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschleiernde Zwecke. (Leitsatz des Gerichts)

Sachverhalt
Die Parteien streiten um die Freigabe einer Internet-Domain wegen Namensverletzung und Schadensersatz. Die Klägerin, welche seit dem 7. 7. 2008 in das ...

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