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Donnerstag, 9. September 2010, 05:14 Uhr
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Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 201
Kein Anspruch auf Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf
OLG Frankfurt a. M.
Beschluss vom 12.11.2009 - 11 W 41/09
Vorinstanz:
LG Frankfurt a. M., 27. 5. 2009 - 2/6 O 246/09
§ 280 BGB § 113 TKG §§ 19 a, 101 UrhG

Die Antragstellerin kann von der Antragsgegnerin nicht verlangen, dass sie immer dann die Löschung bestimmter Verbindungsdaten bei Beendigung einer Internetverbindung unterlässt, wenn ihr die Antragstellerin vor dem Ende der Internetverbindung tatsächliche Umstände mitgeteilt hat, wonach über die Internetanschlüsse, denen die IP-Adressen zugewiesen waren, das streitgegenständliche Tonträgeralbum über ein Filesharingsystem widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht wird. (Leitsatz der Redaktion)

Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 202
Sachverhalt
Die Antragstellerin ist ein Tonträgerhersteller, die Antragsgegnerin ein Accessprovider, der seinen Kunden u. a. den Zugang zum Internet vermittelt. Die Antragstellerin ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte der ausübenden Künstler und der ...

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