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Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 206
Erstattung der Anwaltskosten bei unberechtigter "Abofallen"-Forderung
LG Mannheim
Urteil vom 14.1.2010 - 10 S 53/09Vorinstanz:
AG Mannheim, 4. 6. 2009 - 14 C 71/09
§§ 133, 157, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB
1. Der Kläger durfte aufgrund der Gestaltung der Internetseite durch die Beklagte davon ausgehen, das Angebot der Beklagten werde keine Kosten verursachen. Nur so hat er es auch verstanden, so dass ein Dissens gemäß § 155 BGB vorliegt, der dazu führt, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist. 2. Nachdem die Beklagte, ohne selbst den Kläger zuvor kontaktiert zu haben, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hat mit entsprechender Erhöhung der Forderung, ist nicht zu beanstanden, dass sich auch der Kläger anwaltlicher Hilfe bedient hat. Aufgrund des fahrlässigen Verhaltens der Beklagten ist er berechtigt, seine Anwaltskosten ersetzt zu verlangen. (Leitsätze der Redaktion) Aus den Gründen
Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. Die Berufungsbegründung zeigt weder eine ...
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