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Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 213
Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte in Zweitwohnungen
Niedersächsisches OVG,
Beschluss vom 27.1.2010 - 4 LC 7/08Vorinstanz:
VG Hannover, 4. 12. 2007
Art. 3 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1 S. 1; Art. 6 Abs. 1 GG §§ 2 Abs. 2 S. 1; 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RGebStV
Die Gebührenpflicht auch für die Rundfunkgeräte, die in aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnungen verheirateter Rundfunkteilnehmer zum Empfang bereit gehalten werden, und § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RGebStV, der die Gebührenfreiheit für sogenannte Zweitgeräte in privaten Haushalten regelt, sind verfassungsgemäß. (Leitsatz des Gerichts) Sachverhalt
Der verheiratete Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu Rundfunkgebühren für Rundfunkgeräte, die er in seiner aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnung zum Empfang bereit hält. Der Kläger bewohnt zusammen mit seiner Ehefrau und seinem Sohn eine als Hauptwohnsitz angemeldete Wohnung in B., in der er Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält. Er hat ferner aus beruflichen Gründen eine melderechtlich als Zweitwohnsitz erfasste Wohnung in C. ...
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