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Jahr: 2010 Heft: 03 Seite: 216
Kein Markenschutz für "EM 2012"
BPatG,
Beschluss vom
25.11.2009
- 25 W (pat) 35/09
§ 8 MarkenG
Der Eintragung der angemeldeten Marke "EM 2012" steht im Hinblick auf die angemeldeten Waren zumindest das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen. (Leitsatz der Redaktion) Hinweis der Redaktion:
Den Volltext der Entscheidung finden Sie im K&R Online-Archiv (www.kommunikationundrecht.de) unter Eingabe des direkten Links: KuRL2010-216 ins Suchfeld.
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