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Jahr: 2007 Heft: 12 Seite: 616
Von Rechtsanwalt Dr. Marcus Schreibauer und Tobias J. Hessel, Düsseldorf*
Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität
Durch das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität möchte der Gesetzgeber dem gewachsenen Missbrauchspotential im Bereich der Informationstechnologie sowie den diesbezüglichen europarechtlichen Vorgaben Rechnung tragen. Das Gesetz beinhaltet zum Teil sehr weitreichende Vorfeldtatbestände, die bereits im Gesetzgebungsverfahren zu kontroversen Diskussionen geführt haben. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zu den Neuregelungen und nimmt zu den umstrittenen Auslegungsfragen Stellung. I. Übersicht
Ziel des am 11. 8. 2007 in Kraft getretenen Gesetzes1 ist es, die aus den rasanten Fortschritten im Bereich der Informationstechnologie entstandenen Missbrauchsmöglichkeiten zu sanktionieren2. Zu diesem Zweck wurde der Tatbestand des "Ausspähens von Daten" gemäß § 202 a StGB weiter gefasst und durch das "Abfangen von Daten" gemäß § 202 b StGB sowie das ...
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