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Freispruch für Rainer Dresen
Rainer Dresen, Justiziar der Verlagsgruppe Random House, stand heute, am 1. April 2010, in Sachen "Elfenmond" erneut vor Gericht - und wurde von dem Vorwurf der Kennzeichenverletzung nach § 143 Markengesetz freigesprochen. Der Justiziar musste sich gegen eine Anklage wegen strafbarer gewerbsmäßiger Werktitelverletzung verteidigen, weil er seinem Verlag die Verwendung eines bestimmten Titels für ein neu erschienenes Buch empfohlen hatte.