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Auskunftsanspruch zu Tätigkeiten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
VG Berlin Urteil vom 1.12.2011 VG 2 K 91.11
Tätigkeiten der Wissenschaftlichen Dienste fallen in den Anwendungsbereich des IFG. Die Wissenschaftlichen Dienste nehmen bei der Anfertigung von Ausarbeitungen öffentlichrechtliche Verwaltungsaufgaben wahr. Sie sind eine Unterabteilung der Bundestagsverwaltung und damit in formeller Hinsicht dieser und nicht der Mandatsausübung der Abgeordneten zugeordnet. Auch der Schutz geistigen Eigentums steht einem Auskunftsanspruch vorliegend nicht entgegen. (Leitsatz der Redaktion)
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