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DGRI-Jahrestagung 2011, München
DGRI-Jahrestagung 2011, München
"Schutz der Offenheit - Schutz vor Offenheit" lautete das Thema der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI), die vom 10. bis 12. November in München abgehalten wurde. Die Vorträge der namhaften Referenten und die Diskussionen zwischen interessierten Informatikern, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern zeugten von der großen Aufgabe, die die rasante technische Entwicklung an eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Informationsgesellschaft stellt.
Nachdem A. Brandi-Dohrn, Vorsitzender der DGRI, die Tagung eröffnete, führte D. Heckmann, Universität Passau, durch den ersten Themenblock Offenheit - Ein Wert an sich? Umfänglich wurde dieses Thema aus politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht beleuchtet. M. Weisband, politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, verstand Offenheit nicht nur als politischen Auftrag, sondern als gesellschaftliche Herausforderung. Staatliche Transparenz sei die Grundlage einer funktionierenden Demokratie und umfasse insbesondere auch die Grundlagen politischer Entscheidungen. Ihre Grenze finde Transparenz dort wo dies zur Wahrung von legitimen staatlichen Interessen, Persönlichkeitsrechten oder zur Verhinderung von Straftaten unbedingt geboten sei. Neben diese rechtlich umzusetzende Transparenz müsse jedoch auch eine gesellschaftliche Entwicklung treten, die den freien Um- und Zugang zu Informationen akzeptiere und fördere.
Auf die wirtschaftliche Facette der Offenheit in Form der Netzneutralität ging W. Brenner, Universität St. Gallen, ein. Obwohl wir erst am Anfang eines Transformationsprozesses in die digitale Welt stehen, sei doch sicher, dass immer zeitkritischere und immer mehr Bandbreite benötigende Anwendungen auf den Markt drängen. Bezogen auf das Ziel, die Einheit des Internets zu wahren, müsse Netzneutralität dahingehend verstanden werden, dass das Internet unabhängig von den transportierten Inhalten und in transparenter Art und Weise für jeden Anbieter sowie Nutzer offenstehe, auch wenn die Qualität der zur Übertragung bereitgestellten Bandbreite je nach Preis schwanke.
Über die Positionen der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft insbesondere zu Open Gouvernement, Open Source, Open Access und Open Data berichtete W. Schulz, Universität Hamburg. Insgesamt wies Schulz auch auf die Grenzen der Offenheit hin: Diese müsse stets mit dem Streben nach Produktivität von politischen Prozessen abgewogen werden. In der anschließenden lebhaften Diskussion wurde vorrangig auf die Grenzen der Offenheit eingegangen. Ein wichtiger Punkt war hierbei die Frage zur Anonymität im Internet.
Das Nachmittagsprogramm eröffnete A. G. Stascheit, Ruhruniversität Essen, mit einem feinsinnigen Vortrag über die verschiedenen Methoden der Risikoanalyse vor dem Hintergrund des § 42a BDSG. Ein Schwerpunkt lag hierbei auf Modell der Human Reliability Analyses, mit der das Risiko menschlichen (Fehl-) Verhaltens bewertet werden kann. Diese vielfach in Luft- und Raumfahrttechnik angewandten Methoden fänden in der IT oft nicht ausreichend Beachtung.
Fortgesetzt wurde die Tagung in zwei parallel abgehaltenen Sitzungen. Der erste Workshop ging unter Moderation von I. Conrad der Frage Was ist neu am agilen Projektmanagement? nach. Zunächst stellte S. Jähnichen, TU Berlin, verschiedene Formen agilen Programmierens dar. Agile Projekte zeichne sich durch eine flexible Zielgestaltung, eine schwächere Verbindlichkeit der Anforderungsdokumente und eine enge Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aus. Dies biete die Chance auf eine hohe Qualität des Codes, wobei Fragen der Softwarearchitektur und der Qualitätssicherung oft nicht ausreichend umgesetzt werden könnten. Weiterführend ging C. Frank auf die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bei agilen Projekten ein. Denkbar seien gesellschaftsrechtliche, dienst- oder werkvertragliche Lösungen. Auch ein dienstvertraglicher Rahmenvertrag in Verbindung mit werkvertraglichen Teilprojektverträge sei eine gangbare Variante. Lohnenswert sei zudem ein Blick in den für agile Projekte geschaffenen norwegischen PS 2000 Standard Contract.[1]
Der zweite Workshop widmete sich datenschutzrechtlichen Aspekten. In Vertretung hielt P. Bräutigam einen Vortrag von F. Bensberg, HS f. Telekommunikation, Leipzig, über die technischen Möglichkeiten des Data Minings und der BI. Hierbei würden riesige Datenbestände angesammelt und unter Anwendung anspruchsvoller Analysemethoden komplexe Zusammenhänge aufgedeckt, die dann zur Grundlage betrieblicher Entscheidungen gemacht werden können. R. Selk ergänzte die Erläuterungen, im Hinblick auf das BDSG. Kritisch merkte er den Grundsatz der Datensparsamkeit und die Grenzen der informierten Einwilligung durch den Betroffenen an. In einem progressiven Vortrag proklamierte B. Buchner, Universität Bremen,ein Ausschließlichkeitsrecht an den eigenen Daten. Ein solches ergebe sich notwendigerweise aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Ausschließlichkeitsrecht sei auch geboten um dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben an der Verwertung seiner personenbezogenen Daten teilzuhaben.
Das traditionelle festliche Abendessen fand dieses Jahr auf Einladung von Münchener IT-Rechts-Kanzleien in dem prächtigen Ambiente der Pinakothek der Moderne statt. Nach einem Grußwort von Staatssekretär F. J. Pschierer, IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung, verlieh A. Büllesbach, in seiner Funktion als Vorsitzender des Stiftungsrates der DSRI (Deutsche Stiftung für Recht und Informatik e. V.), den mit 2.000 € dotierten DSRI-Wissenschaftspreis an J. Kujath. Ferner wurde H. Baur für seine Studienarbeit mit dem DSRI-Absolventenpreis im Wert von € 500 ausgezeichnet.
Der zweite Veranstaltungstag begann mit einer breit angelegten Diskussion über eine Modernisierung des Datenschutzrechts. P. Bräutigam stellte zunächst ein von J. Schneider, B. H. Harder und ihm entwickeltes Thesenpapier vor. Proklamiert wurde ein zeitgemäßes und flexibles Rahmenmodell im Gegensatz zu einer permanenten Detail-Modifizierung. Unter anderem sollten Daten nach bestimmten Schutzniveaus kategorisiert werden, wobei das allgemeine Verbotsprinzip zwar nicht abgeschafft aber doch weitgehend durch ein Abwägungsprinzip mit dem materiellen Schutzzweck Privatsphäre / Persönlichkeit ersetzt werden soll. Die Thesen fanden in der anschließenden Diskussion grundsätzlich breite Zustimmung.
M. Scholz führte durch den Themenblock "Offener Markt und Vertragsgestaltung". S.-E. Heun ging auf die Frage ein, wann auch Software-Anbieter in den Anwendungsbereich des TKG fallen. Heun ordnete verschiedenste Geschäftsmodelle (u.A. VoIP, Downloadplattformen, Conferencing Software) den Kategorien des TKG zu, um anschließend den Folgen einer Einordnung als TK-Dienst nachzugehen. In lebhafter Manier stellte S. Kremer anschließend die Vertragssituation bei der Entwicklung und dem Erwerb von Apps im Hinblick auf eine Monopolsituation der Betreiber von App-Stores dar. Die verwendeten Verträge widersprächen allgemeinen deutschen Vertragsgrundsätze und verstießen - bei entsprechender Marktabgrenzung - auch gegen Regelungen des Kartellrechts.
Nach den Berichteten von B. Siebers und M. Orthwein aus den parallelen Sitzungen vom Vortag, schloss A. Brandi-Dohrn die Tagung mit dem Hinweis auf die Bedeutung der Diskussion über die Grenzen der Offenheit. Insbesondere hob er hervor, dass es gerade im Bezug auf die schnelle technische Entwicklung oft ratsam sei, einen Schritt zurückzutreten und einen allgemeinen Blick auf die rechtliche und tatsächliche Lage zu werfen. Die DGRI-Jahrestagung hat dieses Ziel in großem Maße erreicht und viel Raum für innovative und diskussionswürdige Ideen geboten. Die durchgehend anspruchsvollen Vorträge, das abwechslungsreiche Rahmenprogramm und die hervorragende Organisation durch R. Vogel haben die Jahrestagung zu einem vollen Erfolg werden lassen. Besonderer Dank gilt der DGRI für die Vergabe von Tagungsstipendien an Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden.
Sven Asmussen
[1] vgl. http://www.dataforeningen.no/itcontractstandards.146223.no.html.