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Die 12. Herbstakademie der DSRI zu Gast in Lüneburg
Unter dem Titel „Die Welt im Netz – Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft“ veranstaltete die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) in diesem Jahr ihre 12. Herbstakademie. Gastgeber für die vom 7. bis zum 10. September 2011 stattfindende Tagung zum IT- und Internetrecht war die Leuphana Universität in der Hansestadt Lüneburg.
Am Abend des 7. 9. fanden sich die ersten Teilnehmer zu einem Empfang durch den Oberbürgermeister von Lüneburg Ulrich Mädge zusammen. Die anschließende Führung durch das mittelalterlich erhaltene Rathaus hinterließ einen bleibenden Eindruck.
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Jürgen Taeger, Vorstandsvorsitzender der DSRI, Dr. Anselm Brandi-Dohrn, Vorstandsvorsitzender des DGRI und PD Dr. Martin Warnke von der Leuphana Universität eröffnete Beatrice Lederer am nächsten Morgen die Tagung mit ihrem Vortag „Ein Internet – Ein Verbraucher – Ein Leitbild“. Die Referentin setzte sich mit dem wettbewerbsrechtlichen Verbraucherbild auseinander und zeigte, dass dies nicht ohne weiteres auf das Internetrecht übertragen werden kann. Jens Bienert, Universität Oldenburg, problematisierte anschließend die ‚Werbung mit Garantien im Internet‘. Unter dem Titel „Social Media – Aktuelle rechtliche Entwicklungen“ hielt Christian Solmecke in gewohnt unterhaltsamer Manier einen sehr umfangreichen Vortrag über rechtliche Fallstricke in Sozialen Netzen. Thorsten Feldmann, der darauffolgende Referent, setzte sich mit „Mobile Apps“ auseinander. Er erklärte, wer beim Kauf von Apps eigentlich Vertragspartner ist und ob Apps dem TMG unterliegen. Nach einer kurzen Pause diskutierte Robert Bartel über den Gesetzentwurf zur „Button-Lösung“, bevor der gebürtige Ire Lawrence J Sirly und Sandra Schmidt von der Université du Luxembourg ihren Vortrag zu dem komplexen Feld der „Internationalen gerichtlichen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet“ hielten.
Das EuGH-Urteil zum Glücksspielstaatsvertrag hat die Ministerpräsidenten der Bundesländer hart getroffen und ist auch in der Literatur viel diskutiert geworden. So war es nicht verwunderlich, dass es auch seinen Einzug in die Herbstakademie gefunden hat. Paul Richard Voigt diskutierte den alten Glücksspielstaatsvertrag und würdigte den Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag kritisch.
Nach dem Mittagessen ging es mit den parallel stattfindenden Panels „Immaterialgüterrecht“ und „Steuer- und Straf- und EDV-Recht“ weiter.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Agnieszka Kupok leitete das Panel „Immaterialgüterrecht“ mit ihrem in die Tiefe gehenden Referat zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ein. Es folgte der praxisorientierte Vortrag von Sami Bdeiwi, der den Titel „Unzulässige Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in sozialen Netzwerken“ trug. Bdeiwi beschäftige sich mit den Problemen rund um das Social Media Marketing, der Störerhaftung von Facebook und der Frage der rechtlichen Behandlung von automatisch generierten Profilen bei Xing.
Vor dem Hintergrund der in letzter Zeit zunehmenden Plagiatsvorwürfe bei wissenschaftlichen Arbeiten leitete Dr. Matthias Wenn seinen Vortrag „Zulässiges Zitat oder unzulässiges Schmücken mit fremden Federn? Geistiges Eigentum und Zitatrecht“ mit einer Abgrenzung der Begrifflichkeiten „Plagiat“ und „Zitat“ ein. Im Anschluss beschäftige Wenn sich mit der Zulässigkeit von Zitaten nach § 51 UrhG und § 40 Nr. 3 GeschMG. Das technisch anspruchsvolle Thema „ Der Online-Videorecorder – Urheberrecht als Innovationsbremse?“ wählte Mina Kianfar, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Karlsruher Institut für Technologie. Nachdem Kianfar den Zuhörern auf anschauliche Weise erklärt hatte, wie es mit dem Online-Video-Recorder technisch möglich ist, zeitversetzt Fernsehsendungen im Internet aufzunehmen, gab sie einen Rechtsprechungsüberblick zum Thema. Den Abschluss des Panels bildete der innovative Vortrag von Dr. Thorsten Ammann zum Online Erwerbsgeschäft. Unter dem Titel „Das Online Erwerbsgeschäft – Digitale Enteignung des Bürgers“ setzte sich Dr. Amman auf spannende Art und Weise mit der Frage auseinander, ob und auf welche Art und Weise sich durch den online Erwerb von Software, Mp3s etc. Eigentum oder Nutzungsrechte begründen lassen. Als Fazit ließ der Vortrag erkennen, dass der Online-Erwerber gegenüber dem Offline-Erwerber deutlich schlechter gestellt ist, da nach der strengen Gesetzeslage häufig kein Weiterverkauf von online erworbenen virtuellen Gütern möglich ist.
Das zweite Panel, „Steuer- und Strafrecht“, begann mit dem Update zum Steuerrecht von Dr. Jens Schmittmann. Hier ging es insbesondere um die elektronische Buchführung auf Servern in fremden Staaten. Auf den sehr interessanten Vortrag von Katrin Rammo über „Polizeiliche Ermittlungen bei Facebook“ folgte eine rege Diskussion. Im darauf folgenden Vortrag zum Thema „Terrorismus im Internet im Lichte des deutschen Strafrechts“ erklärte Astrid Ackermann, welche Möglichkeiten Terroristen haben, über das Internet Angriffe vorzubereiten.
Im zweiten Teil „EDV-Recht“ begann Holger Lampenius mit seinem Vortrag zu „Geheimhaltungsvereinbarungen mit Softwareentwicklern im Spannungsfeld zwischen Arbeits-, AGB-, Wettbewerbs- und Urheberrecht“. Dabei ging es hauptsächlich um das Verhältnis des Leiharbeitnehmers zum Leiharbeitgeber in dem Dreiecksverhältnis Verleiher – Entleiher – Leiharbeitnehmer. Ein etwas abweichendes Thema wählte Anja Piesker, die sich mit dem „Aufbau einer Online-Vertriebsstruktur – Die GVO in der Praxis“ beschäftigte. Ihr Beitrag war der einzige, der sich hauptsächlich mit dem Kartellrecht befasste. Trotz der schwierigen Materie war der Inhalt des Vortrags gut verständlich dargestellt und brachte angenehme Abwechslung in die vielen „Like“-Button Diskussionen und Diskussionen um den Personenbezug von IP-Adressen.
Der dritte Tag stand ganz im Zeichen des Datenschutzrechts. Als Einstieg setzte sich Dr. Franziska Boehm kritisch mit den Vorschlägen zur neuen Datenschutzrichtlinie auseinander. Dr. Martin Munz gab einen Überblick über die rechtliche Problematik der Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch Private. Dr. Munz stellte in seinem praxisorientierten Vortrag die klassische Kaufhaussituation dar, in der eine ständige Überwachung der Kunden stattfindet und zeigte Möglichkeiten für Kaufhausbetreiber auf, eine notwendige Videoüberwachung rechtskonform zu gestalten. Die Vorträge von Angela Busche und Dr. Johannes Rabus, Julian Höppner und Thanos Rammos behandelten die rechtlichen Probleme bei der Verwendung von Web Analyse Diensten, Tracking Tools und setzten sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind. Der Vortrag „Datenschutz – Gefällt mir“ von Dr. Sebastian Meyer zeigte, auf welche Weise soziale Netzwerke wie Facebook mit Funktionen wie dem Friendfinder und „gefällt mir“ personenbezogene Daten von Nichtsmitgliedern erheben und wie dieser Umstand rechtlich zu beurteilen ist. Der Vortrag von Rechtsreferendar Kai Paterna setzte sich in anschaulicher und technisch versierter Art und Weise nochmals mit der Frage der Personenbezogenheit von IP-Adressen auseinander und zeigte auf, dass ein Opt-Out Cookie für Dienste wie Google AdSense keine datenschutzadäquate Lösung darstellt. Ganz im Zeichen der rechtlichen Probleme rund um die sozialen Netzwerken standen auch die nächsten beiden Vorträge „Die IP-Adresse als datenschutzrechtlicher Notanker – Bedeutung und Folgen für den Einsatz von Social Media“ von Laurent Meister und „Beschäftigtendatenschutz und Social Media“ von Marc Oliver Hoormann.
Einen sehr schönen Abschluss des Tages und ausreichend Gelegenheit zum Networking gaben die Führung durch das Deutsche Salzmuseum und der anschließende Abend im Mälzer Brauhaus, mit einem zünftigen Essen auf Einladung von DLA Piper und reichlich gutem Lüneburger Bier.
Der letzte Tag der Herbstakademie war in die Gebiete Datenschutzrecht und TK- und Medienrecht untergliedert. Eingeleitet wurde der Block Datenschutzrecht von dem grenzüberschreitenden Vortrag zur Philosophie des Datentransports und Lösungen im österreichischen Recht von Dr. Hödl von der Universität Graz und Dr. Christina Hofmann. Nach dem Referat von Dr. Marco Rau und Martin Behrens mit dem Titel „Mobile Internet Revolution & Digital Confidence…Neue digitale Produkte als Treiber eines Paradigmenwechsels im Datenschutzrecht?“ folgte als Abrundung des Themengebiets ein Update zum Datenschutzrecht von Dr. Fleming Moos.
Im Block TK- und Medienrecht fiel vor allem der spannende Vortrag von Markus Schröder zum Thema Internet TV – Musiklizensierung für IPTV- Angebote auf. Der Referent erläuterte zunächst welche Dienste unter den Begriff des IPTV fallen, z.B. Telekom Entertain, aber nicht youtube, um sich dann mit den Problemfeldern der verschiedenen einschlägigen Rechte und der unterschiedlichen beteiligten Verwertungsgesellschaften auseinander zu setzen. Nach dem ausführlichen Vortrag von Dr. Paul H. Klickermann zum Hybriden Fernsehen, der sich mit der Verschmelzung von Rundfunk und Internet beschäftigte, folgte der Beitrag von Thomas Reibach mit dem Titel „Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Datenschutz im neuen TKG.“
Fazit: die Herbstakademie 2011 gab den etwa 200 Teilnehmern mit dem straffen Programm von 47 Vorträgen in zweieinhalb Tagen einen spannenden Überblick über die aktuellen Probleme rund um die Rechtsgebiete Internetrecht und IT-Recht. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dieses Jahr auf die rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Social Networks und des Social Media Marketing gelegt. Die Vorträge waren auf Grund des hohen Praxisbezugs durchweg spannend und haben so manche Rechtsfrage in einen neuen Blickwinkel gesetzt. Verschiedene Denkansätze gaben häufig Anlass zu angeregten Diskussionen, die teilweise noch weit bis in den Abend fortgesetzt wurden. Zur Tagung ist ein voluminöser Tagungsband erschienen, der beim OlWIR Verlag zum Preis von 49,80 € bezogen werden kann (www.olwir.de).
Besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Organisatoren Prof. Dr. Jürgen Taeger und Dr. Martin Warnke und natürlich Frau Büntjen-Harjes, mit deren Hilfe die Herbstakademie zu einer sehr gelungenen Veranstaltung geworden ist. Wir freuen uns auf die Herbstakademie 2012 die vom 12. -15. September 2012 in Wuppertal stattfinden wird.
Lars Thiess und Linn Wotka
Am Abend des 7. 9. fanden sich die ersten Teilnehmer zu einem Empfang durch den Oberbürgermeister von Lüneburg Ulrich Mädge zusammen. Die anschließende Führung durch das mittelalterlich erhaltene Rathaus hinterließ einen bleibenden Eindruck.
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Jürgen Taeger, Vorstandsvorsitzender der DSRI, Dr. Anselm Brandi-Dohrn, Vorstandsvorsitzender des DGRI und PD Dr. Martin Warnke von der Leuphana Universität eröffnete Beatrice Lederer am nächsten Morgen die Tagung mit ihrem Vortag „Ein Internet – Ein Verbraucher – Ein Leitbild“. Die Referentin setzte sich mit dem wettbewerbsrechtlichen Verbraucherbild auseinander und zeigte, dass dies nicht ohne weiteres auf das Internetrecht übertragen werden kann. Jens Bienert, Universität Oldenburg, problematisierte anschließend die ‚Werbung mit Garantien im Internet‘. Unter dem Titel „Social Media – Aktuelle rechtliche Entwicklungen“ hielt Christian Solmecke in gewohnt unterhaltsamer Manier einen sehr umfangreichen Vortrag über rechtliche Fallstricke in Sozialen Netzen. Thorsten Feldmann, der darauffolgende Referent, setzte sich mit „Mobile Apps“ auseinander. Er erklärte, wer beim Kauf von Apps eigentlich Vertragspartner ist und ob Apps dem TMG unterliegen. Nach einer kurzen Pause diskutierte Robert Bartel über den Gesetzentwurf zur „Button-Lösung“, bevor der gebürtige Ire Lawrence J Sirly und Sandra Schmidt von der Université du Luxembourg ihren Vortrag zu dem komplexen Feld der „Internationalen gerichtlichen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet“ hielten.
Das EuGH-Urteil zum Glücksspielstaatsvertrag hat die Ministerpräsidenten der Bundesländer hart getroffen und ist auch in der Literatur viel diskutiert geworden. So war es nicht verwunderlich, dass es auch seinen Einzug in die Herbstakademie gefunden hat. Paul Richard Voigt diskutierte den alten Glücksspielstaatsvertrag und würdigte den Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag kritisch.
Nach dem Mittagessen ging es mit den parallel stattfindenden Panels „Immaterialgüterrecht“ und „Steuer- und Straf- und EDV-Recht“ weiter.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Agnieszka Kupok leitete das Panel „Immaterialgüterrecht“ mit ihrem in die Tiefe gehenden Referat zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ein. Es folgte der praxisorientierte Vortrag von Sami Bdeiwi, der den Titel „Unzulässige Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in sozialen Netzwerken“ trug. Bdeiwi beschäftige sich mit den Problemen rund um das Social Media Marketing, der Störerhaftung von Facebook und der Frage der rechtlichen Behandlung von automatisch generierten Profilen bei Xing.
Vor dem Hintergrund der in letzter Zeit zunehmenden Plagiatsvorwürfe bei wissenschaftlichen Arbeiten leitete Dr. Matthias Wenn seinen Vortrag „Zulässiges Zitat oder unzulässiges Schmücken mit fremden Federn? Geistiges Eigentum und Zitatrecht“ mit einer Abgrenzung der Begrifflichkeiten „Plagiat“ und „Zitat“ ein. Im Anschluss beschäftige Wenn sich mit der Zulässigkeit von Zitaten nach § 51 UrhG und § 40 Nr. 3 GeschMG. Das technisch anspruchsvolle Thema „ Der Online-Videorecorder – Urheberrecht als Innovationsbremse?“ wählte Mina Kianfar, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Karlsruher Institut für Technologie. Nachdem Kianfar den Zuhörern auf anschauliche Weise erklärt hatte, wie es mit dem Online-Video-Recorder technisch möglich ist, zeitversetzt Fernsehsendungen im Internet aufzunehmen, gab sie einen Rechtsprechungsüberblick zum Thema. Den Abschluss des Panels bildete der innovative Vortrag von Dr. Thorsten Ammann zum Online Erwerbsgeschäft. Unter dem Titel „Das Online Erwerbsgeschäft – Digitale Enteignung des Bürgers“ setzte sich Dr. Amman auf spannende Art und Weise mit der Frage auseinander, ob und auf welche Art und Weise sich durch den online Erwerb von Software, Mp3s etc. Eigentum oder Nutzungsrechte begründen lassen. Als Fazit ließ der Vortrag erkennen, dass der Online-Erwerber gegenüber dem Offline-Erwerber deutlich schlechter gestellt ist, da nach der strengen Gesetzeslage häufig kein Weiterverkauf von online erworbenen virtuellen Gütern möglich ist.
Das zweite Panel, „Steuer- und Strafrecht“, begann mit dem Update zum Steuerrecht von Dr. Jens Schmittmann. Hier ging es insbesondere um die elektronische Buchführung auf Servern in fremden Staaten. Auf den sehr interessanten Vortrag von Katrin Rammo über „Polizeiliche Ermittlungen bei Facebook“ folgte eine rege Diskussion. Im darauf folgenden Vortrag zum Thema „Terrorismus im Internet im Lichte des deutschen Strafrechts“ erklärte Astrid Ackermann, welche Möglichkeiten Terroristen haben, über das Internet Angriffe vorzubereiten.
Im zweiten Teil „EDV-Recht“ begann Holger Lampenius mit seinem Vortrag zu „Geheimhaltungsvereinbarungen mit Softwareentwicklern im Spannungsfeld zwischen Arbeits-, AGB-, Wettbewerbs- und Urheberrecht“. Dabei ging es hauptsächlich um das Verhältnis des Leiharbeitnehmers zum Leiharbeitgeber in dem Dreiecksverhältnis Verleiher – Entleiher – Leiharbeitnehmer. Ein etwas abweichendes Thema wählte Anja Piesker, die sich mit dem „Aufbau einer Online-Vertriebsstruktur – Die GVO in der Praxis“ beschäftigte. Ihr Beitrag war der einzige, der sich hauptsächlich mit dem Kartellrecht befasste. Trotz der schwierigen Materie war der Inhalt des Vortrags gut verständlich dargestellt und brachte angenehme Abwechslung in die vielen „Like“-Button Diskussionen und Diskussionen um den Personenbezug von IP-Adressen.
Der dritte Tag stand ganz im Zeichen des Datenschutzrechts. Als Einstieg setzte sich Dr. Franziska Boehm kritisch mit den Vorschlägen zur neuen Datenschutzrichtlinie auseinander. Dr. Martin Munz gab einen Überblick über die rechtliche Problematik der Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch Private. Dr. Munz stellte in seinem praxisorientierten Vortrag die klassische Kaufhaussituation dar, in der eine ständige Überwachung der Kunden stattfindet und zeigte Möglichkeiten für Kaufhausbetreiber auf, eine notwendige Videoüberwachung rechtskonform zu gestalten. Die Vorträge von Angela Busche und Dr. Johannes Rabus, Julian Höppner und Thanos Rammos behandelten die rechtlichen Probleme bei der Verwendung von Web Analyse Diensten, Tracking Tools und setzten sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind. Der Vortrag „Datenschutz – Gefällt mir“ von Dr. Sebastian Meyer zeigte, auf welche Weise soziale Netzwerke wie Facebook mit Funktionen wie dem Friendfinder und „gefällt mir“ personenbezogene Daten von Nichtsmitgliedern erheben und wie dieser Umstand rechtlich zu beurteilen ist. Der Vortrag von Rechtsreferendar Kai Paterna setzte sich in anschaulicher und technisch versierter Art und Weise nochmals mit der Frage der Personenbezogenheit von IP-Adressen auseinander und zeigte auf, dass ein Opt-Out Cookie für Dienste wie Google AdSense keine datenschutzadäquate Lösung darstellt. Ganz im Zeichen der rechtlichen Probleme rund um die sozialen Netzwerken standen auch die nächsten beiden Vorträge „Die IP-Adresse als datenschutzrechtlicher Notanker – Bedeutung und Folgen für den Einsatz von Social Media“ von Laurent Meister und „Beschäftigtendatenschutz und Social Media“ von Marc Oliver Hoormann.
Einen sehr schönen Abschluss des Tages und ausreichend Gelegenheit zum Networking gaben die Führung durch das Deutsche Salzmuseum und der anschließende Abend im Mälzer Brauhaus, mit einem zünftigen Essen auf Einladung von DLA Piper und reichlich gutem Lüneburger Bier.
Der letzte Tag der Herbstakademie war in die Gebiete Datenschutzrecht und TK- und Medienrecht untergliedert. Eingeleitet wurde der Block Datenschutzrecht von dem grenzüberschreitenden Vortrag zur Philosophie des Datentransports und Lösungen im österreichischen Recht von Dr. Hödl von der Universität Graz und Dr. Christina Hofmann. Nach dem Referat von Dr. Marco Rau und Martin Behrens mit dem Titel „Mobile Internet Revolution & Digital Confidence…Neue digitale Produkte als Treiber eines Paradigmenwechsels im Datenschutzrecht?“ folgte als Abrundung des Themengebiets ein Update zum Datenschutzrecht von Dr. Fleming Moos.
Im Block TK- und Medienrecht fiel vor allem der spannende Vortrag von Markus Schröder zum Thema Internet TV – Musiklizensierung für IPTV- Angebote auf. Der Referent erläuterte zunächst welche Dienste unter den Begriff des IPTV fallen, z.B. Telekom Entertain, aber nicht youtube, um sich dann mit den Problemfeldern der verschiedenen einschlägigen Rechte und der unterschiedlichen beteiligten Verwertungsgesellschaften auseinander zu setzen. Nach dem ausführlichen Vortrag von Dr. Paul H. Klickermann zum Hybriden Fernsehen, der sich mit der Verschmelzung von Rundfunk und Internet beschäftigte, folgte der Beitrag von Thomas Reibach mit dem Titel „Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Datenschutz im neuen TKG.“
Fazit: die Herbstakademie 2011 gab den etwa 200 Teilnehmern mit dem straffen Programm von 47 Vorträgen in zweieinhalb Tagen einen spannenden Überblick über die aktuellen Probleme rund um die Rechtsgebiete Internetrecht und IT-Recht. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dieses Jahr auf die rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Social Networks und des Social Media Marketing gelegt. Die Vorträge waren auf Grund des hohen Praxisbezugs durchweg spannend und haben so manche Rechtsfrage in einen neuen Blickwinkel gesetzt. Verschiedene Denkansätze gaben häufig Anlass zu angeregten Diskussionen, die teilweise noch weit bis in den Abend fortgesetzt wurden. Zur Tagung ist ein voluminöser Tagungsband erschienen, der beim OlWIR Verlag zum Preis von 49,80 € bezogen werden kann (www.olwir.de).
Besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Organisatoren Prof. Dr. Jürgen Taeger und Dr. Martin Warnke und natürlich Frau Büntjen-Harjes, mit deren Hilfe die Herbstakademie zu einer sehr gelungenen Veranstaltung geworden ist. Wir freuen uns auf die Herbstakademie 2012 die vom 12. -15. September 2012 in Wuppertal stattfinden wird.
Lars Thiess und Linn Wotka