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Elektronische Akte in Strafsachen – Symposium im Bundesministerium der Justiz

Das Justizkommunikationsgesetz führte 2005 die elektronische Aktenführung insbesondere in das Zivil- und das Verwaltungsprozessrecht ein. In Strafsachen ist eine solche bisher noch nicht möglich. Eine Projektgruppe im BMJ unter der Leitung von OStA b. BGH Jürgen Kunze arbeitet allerdings an einem entsprechenden Gesetzentwurf, der noch 2011 erwartet wird. Am 28. 6. 2011 fand in diesem Zusammenhang in Berlin ein Symposium statt, bei dem wichtige Fragen rund um das Thema „Elektronische Akte in Strafsachen“ mit Fachleuten aus der Justiz, der Wirtschaft und der Forschung diskutiert und weiter vertieft wurden.

Im Rahmen seiner Begrüßung wies OStA b. BGH Jürgen Kunze zunächst darauf hin, dass der Wechsel vom Medium der papiergebundenen Akte zur vollständigen elektronischen Aktenbearbeitung nur schrittweise erfolgen könne, er aber auf jeden Fall kommen werde. Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz Dr. Birgit Grundmann, die das Symposium daraufhin offiziell eröffnete, teilte diese Einschätzung. Die Auswahl des jeweiligen Speichermediums habe sich schon in Zeiten von Stein, Papier und Pergament stets an den technischen Fortschritt angepasst und müsse das auch jetzt tun.



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