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Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2012  Heft: 02  Seite: 116

Frühlings-Special: Irreführende Werbung durch Verlängerung befristeter Rabatt-Aktion

BGH Urteil vom 7.7.2011 I ZR 181/10

Vorinstanzen: OLG Hamm, 2. 9. 2010 - I-4 U 52/10; LG Bielefeld, 5. 3. 2010 - 17 O 191/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe - wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage - geben kann. Trotz der Verlängerung erweist sich die ursprüngliche Ankündigung in einem solchen Fall nicht als irreführend. (Leitsatz des Gerichts)

Hinweise der Redaktion:

Den Volltext der Entscheidung finden Sie im K&R Online-Archiv (www.kommunikationundrecht.de) unter Eingabe des direkten Links: KuRL2012-116-1 ins Suchfeld. Siehe hierzu den Beitrag von Schirmbacher , K&R 2012, 87 ff. (in diesem Heft).

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