Gemeinsames Europäisches Kaufrecht - Neue Chancen für Mittelstand und E-Commerce
Am 11. 10. 2011 hat die Europäische Kommission den Entwurf für das lange geplante Gemeinsame Europäische Kaufrecht veröffentlicht. Danach soll eine optionale zweite Schuldrechtsordnung mit kaufrechtlichen Bestimmungen neben das nationale Schuldrecht treten. Dieser Entwurf wird im Folgenden mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem elektronischen Geschäftsverkehr dargestellt, wobei auch die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Recht besprochen werden.
I. HintergrundNach der bisherigen Rechtslage muss ein Unternehmer, der seine Tätigkeit auf andere EU-Mitgliedsstaaten ausrichtet oder dort ausübt und in diesem Bereich mit einem Verbraucher aus dem jeweiligen anderen EU-Mitgliedsstaat einen Vertrag schließt, das Recht dieses EU-Staates anwenden.1 Eine abweichende Vereinbarung ist nur möglich, wenn dem Verbraucher dadurch nicht das Schutzrechtsniveau seines Heimatstaates entzogen wird. Sehr geehrter Kommunikation und Recht-Leser,
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