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Gewerbliches Ausmaß nicht bereits bei Zugänglichmachung einer Datei in Online-Tauschbörse
OLG Köln Beschluss vom 13.10.2011 6 W 223/11 (rechtskräftig)
Der Senat hält entgegen der Auffassung des OLG München (Beschl. v. 26. 7. 2011 - 29 W 1268/11 [K&R 2011, 661 ff.]) an seiner Rechtsprechung fest, wonach das öffentliche Zugänglichmachen einer geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß angesehen werden kann, wie sie für die richterliche Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten bei der Providerauskunft erforderlich ist. Soweit es dafür auf die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ankommt, endet diese bei Filmen (für die betreffende Nutzungsart) im Zweifel spätestens nach sechs Monaten. (Leitsatz des Gerichts)
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