Grenzüberschreitende Weiterverwendung von Daten aus geschützter Live-Fußball-Datenbank
Zugleich Kommentar zu EuGH, Urteil vom 18. 10. 2012 - C-173/11, K&R 2013, 107 ff. (Heft 2)
Die Football Dataco Ltd ist beim EuGH schon eine alte Bekannte. Das britische Unternehmen vermarktet seit etwa einem Jahrzehnt umfassende Statistiken zu Fußballspielen der englischen und schottischen Profiligen. Ihre exklusiven Vermarktungsrechte verteidigt sie konsequent und geht rechtlich gegen jedermann vor, der die gesammelten Daten über Fußballspiele ungefragt zu eigenen geschäftlichen Zwecken verwendet. Ihre Berechtigung an den statistischen Daten leitet Football Dataco aus dem Datenbankschutz im Sinne der RL 96/9/EG (Datenbankrichtlinie)1 her.
Der Schutz von Daten im Zusammenhang mit Fußballspielen ist in den vergangenen Jahren vor allem vor britischen Gerichten, aber auch vor dem EuGH Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. Football Dataco scheiterte unlängst vor dem EuGH, als es darum ging, ob Spielpläne der ...
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