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Kein "fliegender Gerichtsstand" bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet
AG Frankfurt a. M. Urteil vom 1.12.2011 30 C 1849/11 - 25 (nicht rechtskräftig)
Das Willkürverbot und das Gebot der Einhaltung des gesetzlichen Richters gebieten, dass ein örtlicher Gerichtsstand des Begehungsorts nur dort gegeben sein kann, wo sich der behauptete Rechtsverstoß in dem konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat. Allein die Möglichkeit, dass ein Internetbenutzer im Gerichtsbezirk zufällig auf die betreffende Website des Beklagten mit Sitz in Berlin stößt, reicht nicht aus, um eine konkrete Eignung zur Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung des Klägers mit Wohnsitz in Göttingen zu bejahen. (Leitsätze der Redaktion)
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