Kommentar zu: EuGH, Urteil vom 22.01.2013 - C-283/11
Das Verfahren des EuGH zur TV-Kurzberichterstattung ist auch in Deutschland spätestens seit den Schlussanträgen des Generalanwalts Yves Bot1 mit Interesse verfolgt worden.2 Obgleich dem Urt. v. 22. 1. 2013 ein Rechtsstreit zwischen der Sky Österreich GmbH (Sky Österreich) und dem Österreichischen Rundfunk (ORF) zugrunde liegt, Jahr: 2013 Heft: 3 Seite: 180 sind bereits erste Einschätzungen zu den Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage geäußert worden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich die in der bisherigen Diskussion mitunter vernachlässigten unterschiedlichen Ausgestaltungen des Rechts auf Kurzberichterstattung in Österreich auf der einen sowie in Deutschland auf der anderen Seite zu vergegenwärtigen:
Den rechtlichen Anknüpfungspunkt bildet Art. 15 der RL 2010/13/EU (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste): Nach Absatz 1 sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass jeder Fernsehveranstalter, der...
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