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Jahr: 2013  Heft: 3  Seite: 187

Kommentar zu: BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 217/10

K&R-Kommentar
RA Dr. Jan Rasmus Ludwig, Frankfurt a. M.*
I. Das Problem

Keyword-Advertising ist für den Online-Handel von tragender Bedeutung. Es verwundert daher nicht, dass in ganz Europa darüber gestritten wird, in welcher Form Keyword-Advertising zulässig ist. Kernfrage ist dabei, ob und wie Dritte fremde Marken zur Bewerbung von Konkurrenzprodukten verwenden dürfen.1 Eine in Europa einheitliche Rechtsprechung besteht nicht.2 Der EuGH hat in seinen Entscheidungen zwar Leitlinien formuliert, den nationalen Gerichten jedoch die konkrete Auslegung überlassen.3 Identische Sachverhalte werden deshalb in Europa unterschiedlich beurteilt, obwohl übereinstimmend die Leitlinien des EuGH beachtet werden. Mit Spannung wurde deshalb erwartet, ob der BGH mit der vorliegenden Entscheidung die Möglichkeit wahrnahm, seine bisherige Rechtsprechung zu überdenken.

II. Die Entscheidung

Der Sachverhalt, der vom BGH in der Entsch...

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