MOST-Pralinen: Keine Beeinträchtigung der Marken-Herkunftsfunktion durch AdWords bei eindeutiger Abgrenzbarkeit
BGH Urteil vom 13.12.2012 I ZR 217/10
Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. (Leitsatz des Gerichts)
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