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Jahr: 2013  Heft: 3  Seite: 200

Opt-out für fakultative Versicherung bei Online-Flugbuchung unzulässig

BGH Beschluss vom 25.10.2012 I ZR 81/11

Vorinstanzen: OLG Jena, 6. 4. 2011 - 2 U 783/10; LG Erfurt, 13. 8. 2010 - 3 O 208/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG Art. 23 Abs. 1 S. 4 VO 1008/2008

Beim Angebot von innergemeinschaftlichen Flugdiensten müssen fakultative Zusatzkosten zum einen auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden. Zum anderen darf die Annahme dieser fakultativen Zusatzkosten durch den Kunden nur auf Grundlage eines "Opt-in"-Verfahrens erfolgen. Erfasst sind hiervon auch solche Vertragsgestaltungen, in denen die Zusatzleistung von einem mit dem Luftfahrtunternehmen nicht verbundenen Dritten erbracht wird, die Kosten dafür aber in einem Gesamtpreis mit den Kosten für die Flugleistung erhoben werden. (Leitsatz der Redaktion)

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