Reichweite der Kündigung eines Webhostingpakets
AG Rastatt Urteil vom 8.1.2013 20 C 190/12
Der Kläger hat das mit dem Beklagten abgeschlossene Webhostingpaket einschließlich der mitumfassten Domainverwaltung wirksam gekündigt. Der Domainregistrierungsvertrag ist durch diese Kündigung nicht direkt betroffen. (Leitsatz der Redaktion)
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