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Jahr: 2013  Heft: 3  Seite: 207

Reichweite der Kündigung eines Webhostingpakets

AG Rastatt Urteil vom 8.1.2013 20 C 190/12

Der Kläger hat das mit dem Beklagten abgeschlossene Webhostingpaket einschließlich der mitumfassten Domainverwaltung wirksam gekündigt. Der Domainregistrierungsvertrag ist durch diese Kündigung nicht direkt betroffen. (Leitsatz der Redaktion)

Volltext-Hinweis:

Den Volltext der Entscheidung finden Sie im K&R Online-Archiv (www.kommunikationundrecht.de) unter Eingabe der Volltext-ID: KuRL2013-207-1 ins Suchfeld.

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