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Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2012  Heft: 02

Schokoladenstäbchen: Keine Anwendung des IFG in Markenangelegenheiten

BGH Beschluss vom 30.11.2011 I ZB 56/11

Vorinstanz: BPatG, 21. 7. 2011 - 25 W(pat) 8/09
§ 1 Abs. 3 IFG § 62 Abs. 1 und 2 MarkenG

a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung.

b) Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IR-Marke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden. (Leitsätze des Gerichts)

Hinweise der Redaktion:

Den Volltext der Entscheidung finden Sie im K&R Online-Archiv (www.kommunikationundrecht.de) unter Eingabe des direkten Links: KuRL2012-116-3 ins Suchfeld. Siehe zum IFG auch VG Berlin, K&R 2012, 141 ff. (in diesem Heft) m. Komm. Schnabel .

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