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Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2010  Heft: 12  Seite: 838

Unbefugte Nutzung fremder WLAN-Netze nicht strafbar

LG Wuppertal Beschluss vom 19.10.2010 25 Qs-10 Js 1977/08-177/10

Vorinstanz: AG Wuppertal, 3. 8. 2010 - 26 Ds 282/08
§§ 89 S. 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG § 202 b StGB

Die Einwahl in ein offenes und über einen WLAN-Router betriebenes Funknetzwerk mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung erfüllt weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten. Auch liegt weder eine Strafbarkeit wegen Ausspähens oder Abfangens von Daten vor noch wegen eines versuchten Computerbetrugs oder einer Leistungserschleichung. (Leitsatz der Redaktion)

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