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Inhaltsverzeichnis

Jahr: 2012  Heft: 02  Seite: 110

Untersagte Prominenten-Berichterstattung in Landschaftsbericht verletzt Meinungsfreiheit

BVerfG Beschluss vom 8.12.2011 1 BvR 927/08

Vorinstanzen: [KG Berlin, 28. 2. 2008 - 10 U 263/07; LG Berlin, 23. 10. 2007 - 27 O 701/07]
Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 GG

Es ist zwar vertretbar, wenn die Fachgerichte davon ausgegangen sind, dass Äußerungen darüber, an welchen Orten die Klägerin während ihres Skiurlaubs anzutreffen sei, was sie dort trage, und dass sie sich darum bemühe, unauffällig zu bleiben, die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes berühren. Jedoch wurde bei der Abwägung die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt. Gegenstand des Gesamtartikels ist ein Bericht über die Skiregion Arlberg. Im Rahmen eines solchen Berichts kann ein Informationsinteresse daran, dass nicht nur allgemein die Anziehungskraft der Gegend auf Prominente behauptet wird, sondern konkretisierend auch mitgeteilt wird, welche Gäste die Urlaubsregion besuchen, nicht ohne weiteres verneint werden. (Leitsatz der Redaktion)

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