Verfassungsfragendes Betriebsstättenbeitragsnach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertragder Länder
Der Handelsverband Deutschland (HDE) - Der Einzelhandel hat mich beauftragt, rechtsgutachtlich zu prüfen, ob und inwieweit Betriebe des Einzelhandels und hier insbesondere Filialbetriebe durch den ab 1. 1. 2012 geltenden Rundfunkbeitrag nach Maßgabe des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) vom 15. 12. 20101 in verfassungswidriger Weise belastet werden.
B. Wesentliche Ergebnisse - ZusammenfassungDie Untersuchung kommt zu diesen Ergebnissen:
Da es sich beim Rundfunkbeitrag in der Sache nicht um eine Vorzugslast handelt, sondern um eine Steuer, waren die Länder nicht zuständig. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist daher bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig und verletzt die betroffenen Unternehmen in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Dazu unter II.
Der...
Sehr geehrter Kommunikation und Recht-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet.
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des Kommunikation und Recht-Online-Archivs.
Sind Sie bereits Leser von Kommunikation und Recht und möchten das Kommunikation und Recht-Online-Archiv nun zum ersten mal nutzen, können Sie sich hier in ganz wenigen Schritten registrieren.