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Jahr: 2013  Heft: 3  Seite: 183

dlg.de: Domainregistrierung durch ausländisches Unternehmen kann inländisches Kennzeichenrecht verletzen

BGH Urteil vom 13.12.2012 I ZR 150/11

Vorinstanzen: OLG Stuttgart, 21. 7. 2011 - 2 U 157/10; LG Stuttgart, 19. 10. 2010 - 17 O 172/10
§ 12 S. 1, § 280 Abs. 2, § 286 BGB §§ 5, 15 MarkenG Art. X Abs. 1, Art. XXV Abs. 1, 5 S. 2 USA: FreundschVtr

a) Das in Art. XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung von Handelsnamen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten haben die Staatsangehörigen und Gesellschaften des einen Vertragsteils in dem Gebiet des anderen Vertragsteils nach Art. X Abs. 1 dieses Vertrags dagegen nur Anspruch auf Inländerbehandlung.

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