Die Mitwirkung des Verwaltungsrats
bei der Bestellung des ZDF-Chefredakteurs und
das Problem der Gremienzusammensetzung (von Prof. Dr. Dieter Dörr, Mainz)
Im März 2009 hat der Intendant des ZDF dem Verwaltungsrat vorgeschlagen, Nikolaus Brender, dessen Vertrag am 31. 3. 2010 ausläuft, erneut zum ZDF-Chefredakteur zu berufen. Nach einer kontroversen Debatte im Verwaltungsrat wurde die Entscheidung schließlich auf die Oktobersitzung des Verwaltungsrats vertagt. Schon im Vorfeld der Verwaltungsratssitzung hatten der Ministerpräsident des Landes Hessen, Roland Koch, und der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber, die dem Verwaltungsrat als Mitglieder angehören, erklärt, dass sie einer Wiederwahl Brenders nicht zustimmen würden. In der Presse wird darüber spekuliert, dass hinter der Ablehnung parteipolitische Erwägungen stünden und ein Journalist gerade wegen seiner Unabhängigkeit „abgestraft" werden solle. Zudem geht die Presse davon aus, dass die „Ablehnungsfront" im mehrheitlich konservativ zusammengesetzten Verwaltungsrat stehe. Der heftige Streit um die Verlängerung des Vertrages mit dem ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender ist keineswegs nur politischer Natur. Vielmehr wirft er auch rechtliche Fragen auf. Dabei geht es einmal darum, wie sich die Kompetenzen des Intendanten und des Verwaltungsrats bei der Bestellung des Chefredakteurs zueinander verhalten und voneinander abzugrenzen sind. Zum anderen muss aber auch die viel grundstzlichere Frage geklärt werden, ob und inwieweit die Zusammensetzung der Organe des ZDF, also im konkreten Fall die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, also insbesondere mit dem Grundsatz der Staatsferne, zu vereinbaren ist.