Inside the Cloud – Neue Herausforderungen für das Informationstechnologierecht
Jedes Jahr Anfang Herbst kondensieren nicht nur Wassertropfen zu (früh)herbstlichem Nebel, sondern auch die neuen Herausforderungen für das Informationstechnologierecht in der von der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik veranstalteten Herbstakademie. Diese „IT-Rechts-Wolke" bildete sich vom 9. bis 12. September 2009 bereits zum zehnten Mal. Unter dem Motto „Inside the Cloud" fand die diesjährige Jubiläumsveranstaltung in Oldenburg statt, um 22 Stunden Weiterbildung an 3 Tagen in 35 Vorträge beziehungsweise 8 Tracks auf 170 Teilnehmer herabregnen zu lassen.
Der thematische Schwerpunkt lag auf den Herausforderungen für und durch die informationelle Selbstbestimmung. Im Zentrum dreier Tracks standen zwei zentrale Fragen des Schutzes der Persönlichkeit. "Wie kann der Einsatz von Informationstechnik den teils (zu?) strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben genügen?" sowie, gewissermaßen als Gegenfrage, "Wie kann der Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Web 2.0 ermöglicht und sichergestellt werden?". Diesen praktisch hochrelevanten Konfliktfeldern widmete sich zunächst der erste, von Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universität Oldenburg) geleitete Track „Datenschutz/Schutz der Persönlichkeitsrechte". Begonnen mit den entsprechenden Problematiken bei sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen (RA'in Bettina Robrecht, Schufa Holding AG, Wiesbaden), wurden sodann die datenschutzrechtlichen Aspekte beim Einsatz von Google Analytics (Oliver Vivell, LL.M., Mannheim), Fragen des Direktmarketings und Adresshandels im Spannungsfeld von BDSG und UWG (RA'in Dr. Anna-Mirjam Frey, LL.M., KNPZ Rechtsanwälte, Hamburg) und des Datenschutzes im Intranet von Franchisenetzwerken (RA Reinhard Böhner, München) im Dreißigminutentakt vorgetragen und diskutiert. Der für viele sicherlich spannendste Vortrag des Morgens zum Internationalen Datenverkehr und BDSG von RA'in Angela Busche (LL.M., Oppenhoff & Partner, Köln) konnte bedauerlicherweise nicht gehalten werden, wurde aber im Tagungsband dokumentiert
Die Tatsache, dass auch in dem als „Internetrecht" betitelten, von RA Christian Solmecke, LL.M. (Wilde & Beuger, Köln) moderierten Track datenschutzrechtliche Fragestellungen dominierten, zeigt die Konvergenz der informationellen Selbstbestimmung und internetrechtrechtlichen Fragestellungen im so genannten Mitmachweb. Das Spannungsfeld zwischen dem Schutz personenbezogener Daten durch weitgehende Anonymität im Internet und dem Bedürfnis nach Identifizierbarkeit von Rechtsverletzern im Web 2.0[1] stellte RA Joachim Dorschel (Bartsch und Partner, Karlsruhe) in seinem Vortrag zur Teilnehmeridentifikation im Web 2.0 dar, der sich unmittelbar an den Beitrag von RA Dr. Matthias Wenn (Stuttgart) zu Innovationsbörsen im Internet anschloss. Einen Höhepunkt stellte sicherlich der kurzfristig anberaumte „DJ Battle" zwischen RA Thorsten Feldmann, LL.M. (JBB Rechtsanwälte, Berlin) und RA Robert Bartel (Deutsche Bahn AG, Berlin, verkürzter Vortrag zu „Blogwart Mehdorn" - Theorie und Praxis des Rechtsschutzes im Web 2.0) dar. Feldmann hatte nicht nur in seinem Vortrag zu Persönlichkeitsschutz bei Bewertungsplattformen über die von ihm vor dem BGH geführten Rechtsstreit zu spickmich.de berichtet, sondern auch den Blogger Markus Beckedahl (netzpolitik.org) juristisch beraten, als dieser von der Deutschen Bahn AG wegen der Veröffentlichung eines internen Memos zur Mitarbeiter-Rasterfahndung abgemahnt worden war[2].
Die spontane Bereitschaft beider, sich abseits des (vorbereiteten) Vortrags einen juristischen Schlagabtausch zu liefern, eröffnete einen erhellenden Einblick in praktisch-taktisch anzustellenden Erwägungen beim Vorgehen gegen (potenzielle) Rechtsverletzungen im Internet. Abschließend stellte Tobias Kläner (Hamburg) die Rechtsfragen des Verkaufs eines Weblogs im Internet dar.
Abgerundet wurden die datenschutzrechtlichen Vorträge und Diskussionen der ersten zwei Tage durch den Track zum „Übermorgenthema" Cloud Computing. Die durch den sich wieder einmal abzeichnenden Trend weg von der Zentralisierung zu einer dezentralen Datenverarbeitung „in der Wolke" aufgeworfenen Rechtsfragen waren Gegenstand der von RA Dr. Jan Dirk Roggenkamp (Bird & Bird, Frankfurt/M.) am Samstagmorgen moderierten Vorträge. Zunächst gab RA Dr. Carsten Schulz (Taylor Wessing, Hamburg) einen Überblick über die Rechtsprobleme des Cloud Computing, den Dipl.-Inf. Tim Fickert (München) und Dr. Frank Sarre (München) in ihren Vorträgen zur Entwicklung des, respektive zu den neuen juristischen Herausforderungen durch Cloud Computing ergänzten. Abschließend trug RA Martin Reindl, LL.M. (White & Case, Frankfurt/M.) noch zum Datenschutz beim Cloud Computing vor und arbeitete hierbei neben den Problemen der vertraglichen Gestaltung des „Cloudsourcing" insbesondere die Frage der Erfüllbarkeit der Anforderungen des § 11 BDSG heraus.
Wer nun meint, damit seien die Herausforderungen des Informationsrechts bereits umfassend betrachtet worden, irrt. Fünf weitere Tracks, die sich mit dem Telekommunikationsrecht, dem IT-Rechtsschutz und -Vertragsrecht, dem Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, dem Zivil- und Wirtschaftsrecht und schließlich der Verantwortlichkeit und dem Strafrecht befassten, flankierten den datenschutzrechtlichen Schwerpunkt der Veranstaltung.
In dem vom RA Dr. Sebastian Meyer, LL.M. (Brandi RA'e, Bielefeld) geleiteten Track zum Telekommunikationsrecht ging RA Kristof Nenninger (Baker & McKenzie, München) zunächst auf die Verantwortlichkeit von Betreibern offener WLAN-Funknetze ein, bevor Lena Heuner (Universität Karlsruhe, Institut für Informationsrecht) zur Sperrung des Zugangs zu kinderpornografischen Seiten im Internet materiellverfassungsrechtliche Erwägungen anstellte. Die hieran anschließende Diskussion fiel letztlich weniger kontrovers aus, als erwartet, auch wenn die geäußerte Ansicht ersichtlich nicht von allen Zuhörern geteilt wurde.
In gewohnt souverän-lockerer Art moderierte RA Prof. Dr. Jens M. Schmittmann (Schulz Tegtmeyer Sozien, Essen) den Track zum IT-Rechtsschutz und -Vertragsrecht. Nachdem RA Dr. Peter Kath (Frankfurt/M.) zu Softwareentwicklungsverträge vorgetragen hatte, erläuterte RA'in Truiken Heydn (teclagel Habel RAe, München) die neueste Rechtsprechung zu Gebrauchtsoftware in einem erfrischend freien Vortrag. Anschließend ging RA Björn Helwig (Accenture Holding GmbH, Kronberg/Ts.) auf Service-Level Agreements bei SaaS ein, bevor der erste Veranstaltungstag durch den Gastvortrag „Was Sie schon immer über Kryptologie wissen wollten... nie zu fragen wagten, ... aber wissen sollten" von Prof. Dr. Patrick Horster (Universität Klagenfurt) in das Abendprogramm übergeleitet wurde.
Der Freitagnachmittag stand im Zeichen des Zivilrechts. Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M., (Institut
für Rechtsinformatik, Universität Hannover) moderierte den Track Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, der durch den Vortrag von Dr. Henriette Picot (Bird & Bird, München) zum Umgang mit Open Source Lizenzen in Outsourcing-Transaktionen eröffnet wurde. In dem sich daran anschließenden Vortrag erläuterte RA'in Anja Schulz LL.M. (Auto Scout24 GmbH, München) das Recht des Datenbankherstellers gem. §§ 87a, 87b i.V.m. § 97 UrhG am Beispiel des Spidering von Inseraten. Anschließend betraten Sofia Pereira Filgueiras, LL.M. Eur. (München) und Prof. Dr. Rainer Erd (Hochschule Darmstadt) mit Second Life und dem Reich der Mitte andere Welten. Sie trugen zum Urheberrecht an virtuellen Kreationen und Avataren beziehungsweise zu den Durchsetzungsproblemen beim gewerblichen Rechtsschutz in China vor.
Zu erwähnen bleiben die Tour d'Horizon durch das Zivil- und Wirtschaftsrecht. In dem von RA Dr. Markus Klinger (Kleiner RA'e, Stuttgart) moderierten Track ging der Ritt von den Herausforderungen bei der Gestaltung der AGB für Web 2.0-Angebote (RA Henning Krieg, LL.M., Bird & Bird, Frankfurt/M.) über den EU-Richtlinienvorschlag über Rechte der Verbraucher (RA Dr. Sascha Vander LL.M., Taylor Wessing, Düsseldorf) hin zu den Auswirkungen der UGP-Richtlinie und deren Umsetzung (RA Clemens Pfitzer, Pfitzer Rechtsanwälte, Stuttgart)
Beendet wurde die Herbstakademie wie üblich durch einen strafrechtlichen, von Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Universtität Göttingen) moderierten Track, in dem RA Dr. Daniel Winteler (Clifford Chance, München) zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung vs. Arbeits- und Datenschutzrecht vortrug. Die Relevanz von Binding Corporate Rules in der Praxis erläuterte RA'in Dr. Sabine Grapentin, LL.M. (Noerr Stiefenhofer Lutz, München), bevor Dipl.-Jur. Carmen Heinemann (fme AG, Braunschweig) die 10. Herbstakademie mit ihrem Vortrag zu IT-Governance und IT-Compliance schloss.
Zu der gelungenen Jubiläumsveranstaltung kann man der DSRI, allen voran Prof. Dr. Taeger und seinem Team nur gratulieren: Das Schloss der „Stadt der Wissenschaft" Oldenburg[3] bot einen würdigen Rahmen. Die hohe Teilnehmerzahl zeugt vom großen Zuspruch, den die Veranstaltung erhält. Ihre inhaltliche Dichte brachte die stringente, fast strenge Vorbereitung zum Ausdruck, die von den Vortragenden bereits zum April die Einreichung erster Vortragsvorschläge fordert, während die ausformulierten Beiträge bereits zum Juli vorgelegt werden müssen.[4] Ergänzt durch die fast altbewährten Updates (Datenschutzrecht - RA Dr. Flemming Moos, DLA Piper, Hamburg; Telekommunikationsrecht - Dr. Matthias Baumgärtel, EWE TEL GmbH, Oldenburg; EDV-Vertragsrecht - RA Martin Reindl, LL.M., White & Case, Frankfurt/M.; Internetrecht - RA Jan Pohle, Taylor Wessing, Düsseldorf; Immaterialgüterrecht - RA Dr. Volker A. Schumacher, Lindenau Prior & Partner, Frankfurt/M.; Strafrecht - RA Dr. Marco Gercke, Köln) war es wirklich kondensiertes IT-Recht, was in der Wolke der 10. DSRI Herbstakademie in diesem Jahr präsentiert wurde.
Miriam Ballhausen, Dipl.-Jur.
[1] Hierzu sehr zu empfehlen Feldmann, Blogger und Datenschutz, abrufbar über http://www.feldblog.de/?p=266#more-266.
[2] Siehe hierzu http://netzpolitik.org/2009/deutsche-bahn-ag-schickt-mir-abmahnung/.
[3] Siehe hierzu http://www.uebermorgenstadt.de/DE/index.php.
[4] Nur so kann auch der sie umfassende Tagungsband (OlWIR Verlag, Edewecht 2009, 49,80 €) bereits zu Beginn der Tagung allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.